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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zum Jahreswechsel haben sich zahlreiche Gesetze geändert, die eine Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen notwendig machen, u.a. die Schuldrechtsreform und das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr. Neben den Gewährleistungsfristen haben sich auch die Sachmängelgewährleistung und die in das BGB integrierten Regelungen über AGB geändert.

Gleichzeitig ist das Unterlassungsklagengesetz in Kraft getreten, das die Gefahr, für unvollständige oder unrichtige AGB abgemahnt zu werden, beträchtlich erhöht. Danach können neben Wettbewerbern nun auch Verbände oder die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern Unterlassungsklagen erheben.

Wir prüfen auf Wunsch Ihre AGB und machen ggf. Vorschläge zur Anpassung an die neue Rechtslage.

 

© esb Rechtsanwälte PartG, Vaihinger Str. 153, D-70567 Stuttgart, Tel. +49 711 469058-0
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