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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zum Jahreswechsel haben sich zahlreiche Gesetze geändert, die eine Anpassung
der allgemeinen Geschäftsbedingungen notwendig machen, u.a. die
Schuldrechtsreform und das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr.
Neben den Gewährleistungsfristen haben sich auch die Sachmängelgewährleistung
und die in das BGB integrierten Regelungen über AGB geändert.
Gleichzeitig ist das Unterlassungsklagengesetz in Kraft getreten, das die
Gefahr, für unvollständige oder unrichtige AGB abgemahnt zu werden, beträchtlich
erhöht. Danach können neben Wettbewerbern nun auch Verbände oder die Industrie-
und Handelskammern sowie Handwerkskammern Unterlassungsklagen erheben.
Wir prüfen auf Wunsch Ihre AGB und machen ggf. Vorschläge zur Anpassung an
die neue Rechtslage.
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